Kindsadoption durch Homo-Paare

Herbst 2017

WICHTIGE VORBEMERKUNG

Nein zur Kindsadoption durch Homo-Paare!
(Und zwar nicht aus Intoleranz gegenüber Homosexuellen, sondern aus Gründen des Rechtes des Kindes auf Mama und Papa.)

Ja, diese obige Position hat wirklich nichts mit Intoleranz zu tun. Wer in Tat und Wahrheit intolerant ist, erkennt man gerade auch daran, wie gehässig und unbarmherzig die heuchlerische Welt mit denjenigen umgeht, die sich friedlich und respektvoll GEGEN eine solche Kindsadoption durch Homo-Paare (und daher FÜR die Rechte des Kindes auf Mutter und Vater) aussprechen.

Am 30. Juni 2017 sagte Deutschland Ja zur „Ehe für alle“. Damit ermöglicht jenes Land die Ehe und Kindsadoption durch homosexuelle Paare. (Die Rechte des Kindes auf Mama und Papa wird dabei egoistischerweise mit Füssen getreten.)
Die Thematik „Kindsadoption durch homosexuelle Paare“ wurde durch jenen Entscheid in Deutschland auch in Liechtenstein wieder aktuell.

Untenstehende Artikel – über zehn an der Zahl – sind gewissermassen Dokumente (Print-Ausgaben: siehe Zeitungsarchiv), die Folgendes belegen:

Bereits Wochen vor der Volksabstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz in Liechtenstein wurde mehrfach in eindringlicher Weise und schriftlich davor gewarnt (siehe Texte unten), dass im Falle einer Annahme dieses Homo-Partnerschaftsgesetzes in Liechtenstein (Abstimmung am 19. Juni 2011) schliesslich (von Seiten des Homoverbandes) in Liechtenstein die Kindsadoption durch Homo-Paare gefordert werden würde. Was sich leider bewahrheiten sollte.


Es sei hier darauf hingewiesen, dass in diesen untenstehenden Artikeln (ab dem Jahr 2010) kein Wort geändert wurde: Folgende Texte sind also an den jeweils genannten Tagen genau so veröffentlicht worden (Siehe Zeitungsarchive).

Am 19. Juni 2011 wurde das Homo-Partnerschaftsgesetz in Liechtenstein angenommen. Und – leider wie vorausgesagt – ein paar Jährchen später (im Jahr 2017 – eigentlich bereits früher) – wurde und wird genau das gefordert, was der Homo-Verband (bzw. deren Unterstützer) ursprünglich kleingeredet und gar geleugnet hatten: die Kindsadoption durch Homo-Paare. Einfach nur peinlich. Um nicht zu sagen skandalös und primitiv:

Das Stimmvolk war von der Homo-Lobby also für dumm verkauft worden. Täuschung in Reinform. Genau davor war vielfach gewarnt worden.

Auch in der Schweiz war das Stimmvolk genauso hinters Licht geführt worden. (Sogar noch ein paar Jahre früher.) Die schriftliche Nennung der hinterhältigen Vorgangsweise in der Schweiz (siehe Texte unten) hatte in Liechtenstein die gleiche Täuschung des Stimmvolkes verhindern sollen. Doch leider liess sich auch Liechtenstein von dem heuchlerischen Argument („Es geht doch ‚nur‘ ums Partnerschaftsgesetz“) täuschen.

So war beispielsweise bereits in einem in Liechtenstein veröffentlichten Text vom 4. Juni 2011 (also rund zwei Wochen vor der Abstimmung bezüglich Homo-Partnerschaftsgesetz in Liechtenstein) von meiner Wenigkeit warnend das folgende Zitat aus der NZZ erwähnt worden:

Artikel vom 4. Juni 2011:
ZITAT:
„Die Adoption [in der Schweiz] wurde aus taktischen Gründen ausgeklammert, um die Vorlage an der Urne nicht zu gefährden“ (nzz.ch, 27. 1. 2008).
ENDE ZITAT


Das Zitat sollte den Liechtensteinern warnend darlegen, mit welch fauler Taktik man in der Schweiz vorgegangen war. Doch, wie gesagt, es nutzte nichts: Auch das Liechtensteiner Stimmvolk liess sich täuschen:

Die Annahme des Partnerschaftsgesetzes in Liechtenstein vom 19. Juni 2011 führte unweigerlich zur Forderung nach Kindsadoption durch Homo-Paare – was ja damals von Seiten der Homo-Lobby geleugnet worden war.

Wenn Liechtenstein eine solche hinterhältige Taktik und nachgewiesene Täuschung einfach stillschweigend hinnimmt, dann ist die Politik nichts mehr wert: Dann ist die Politik vollkommen unglaubwürdig geworden. Die gerechtfertigte Reaktion Liechtensteins auf diese Täuschung muss – jetzt umso mehr – die folgende sein:

Nein zur Kindsadoption durch Homo-Paare!

In erster Linie natürlich aus Gründen des Rechtes des Kindes auf Mama und Papa).

Untenstehend ein Auszug aus einem weiteren Text, der Ende Mai 2011 veröffentlicht wurde und der vor dieser faulen Taktik warnte:

Artikel vom 25./26. Mai 2011:
ZITAT:

„Die renommierte Neue Zürcher Zeitung führt uns eindrücklich vor Augen, wie die Sache in der Schweiz ablief: Im Gesetz über die registrierte Partnerschaft, welches das Schweizer Volk im Jahr 2005 annahm (58% Ja), wurde gemäss NZZ „explizit ausgeschlossen“, dass Lesben und Schwule Kinder adoptieren können sollen. Aber: „Schon damals freilich war klar, dass die höchst umstrittene Frage nur verschoben war. Die Adoption [in der Schweiz] wurde aus taktischen Gründen ausgeklammert, um die Vorlage an der Urne nicht zu gefährden“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). – Potzblitz! (Sinnvoll, sich darüber ein paar Gedanken zu machen…) Partnerschaftsgesetz als Mogelpackung?“
ENDE ZITAT

Und auch später wurde ausdrücklich auf die Täuschung in der Schweiz hingewiesen – um den Liechtensteinern die Augen zu öffnen, hier ein Auszug:

Artikel vom 14. Juni 2012:
ZITAT:

„Schritt 1: Der Bundesrat spricht sich vor der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz klar gegen eine Stiefkindsadoption durch Homo-Paare aus. Schritt 2: Das Homo-Partnerschaftsgesetz wird (nicht zuletzt aufgrund dieser Zusicherung) angenommen. Schritt 3: Nach einer gewissen Zeit wirft der Bundesrat seine bisherige Haltung (zur Bestürzung vieler) über Bord und fordert, es sei an der Zeit, das Stiefkind-Adoptionsrecht für homosexuelle Paare einzuführen!
Hierzu die Zeitungsbelege: Zu Schritt 1: In der Schweizer Gesetzesvorlage über die registrierte Partnerschaft, wurde gemäss NZZ „explizit ausgeschlossen“, dass Lesben und Schwule Kinder adoptieren können sollen. „Die Adoption [in der Schweiz] wurde aus taktischen Gründen ausgeklammert, um die Vorlage an der Urne nicht zu gefährden“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). „Der Bundesrat hatte sich [damals bei der Beratung zum Partnerschaftsgesetz] … deutlich gegen die Adoption von Stiefkindern ausgesprochen“ (20min.ch, Jessica Pfister, 23. Februar 2012). Zu Schritt 2: Das Gesetz wurde dann auf Basis dieser Zusicherung zu 58% angenommen. Gemäss CVP-Nationalrätin R. Humbel hat das Partnerschaftsgesetz [in der Schweiz] damals „nicht zuletzt aufgrund des Adoptionsverbots eine Mehrheit erzielt“ (20min.ch, J. Pf., 23. 2. 2012). Zu Schritt 3: Ein paar Jährchen nach Annahme des Partnerschaftsgesetzes fordert der Schweizer Bundesrat jetzt (2012) die Stiefkindsadoption durch Homo-Paare! Er schreibt wörtlich, es sei „angebracht, die Stiefkindsadoption für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen“ (20min.ch, J. Pf., 23. 2. 2012). Dieser Richtungswechsel verärgert viele Schweizer: „… Damit ändert die Regierung [der Schweiz] ihre Meinung – und erntet harsche Kritik… Vertreter mehrerer Parteien werfen dem Bundesrat nun Wortbruch vor… Der Vorwurf an den Bundesrat ist nachvollziehbar“ (20min.ch, J. Pf., 23. 2. 2012).
Man darf sich fragen: Was zählen Versprechen in der Politik?“
ENDE ZITAT

Untenstehend, wie gesagt, die über 10 Texte (verfasst von www.kreuzamhimmel.li), wo klar davor gewarnt wurde, dass auf die Annahme des Homo-Partnerschaftsgesetzes unweigerlich auch die Forderung bezüglich Kindsadoption durch Homo-Paare folgen werde:

11. Dez. 2010

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Partnerschaftsgesetz nein, Toleranz ja (Teil 1)

Der Landtag wird am 15. und 16. Dezember über die Gesetzesvorlage der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft entscheiden. Ein Vertreter der Homosexuellen sagte am 4. Dezember in einer der beiden Landeszeitungen (S.6): „In der Bibel wird keine einzige Aussage über Homosexualität gemacht. Zwar ist die Rede von Knabenliebe (Leviticus). Das ist aber Pädophilie und bitte nicht zu verwechseln mit Homosexualität.“ – Es stimmt keineswegs, dass in der Bibel „keine einzige Aussage über Homosexualität gemacht“ wird: Die Bibel spricht sich klar gegen homosexuellen Sex aus. In verschiedenen Passagen (und in keiner Weise beschränkt auf den Umgang mit Kindern). Verständlicherweise wird es Homosexuellen nicht leicht fallen, solche Bibelstellen zu akzeptieren. Und doch sind sie Teil der Bibel, die gemäss christlichem Glauben das „Wort Gottes“ und somit die Wahrheit offenbart: „…Jede Schrift [der Bibel] ist von Gottes Geist eingegeben und nützlich zur Belehrung, zur Überführung, zur Zurechtweisung, zur Erziehung in der Gerechtigkeit, damit der Mensch Gottes vollkommen sei, zu jedem guten Werke ausgerüstet“ (2. Tim. 3,16-17). Zu werten oder mich als Richter aufzuspielen ist nicht meine Absicht und steht mir nicht zu. Doch sei es erlaubt, meine Anti-Partnerschaftsgesetz-Meinung darzulegen und auf die entsprechenden Bibelaussagen zu verweisen. Ein Zitieren aus der Bibel bedeutet per se keineswegs, dass man Homosexuelle als Menschen nicht respektiert; auch hat es per se nichts mit „mittelalterlichem Denken“ zu tun, denn die Richtlinien der Bibel sind zeitlos.
Dazu eine Randbemerkung bezüglich Julia Kim, der tiefgläubigen Sühneseele von Naju: Julia Kim erleidet freiwillig unsagbare Sühneschmerzen zur Bekehrung anderer (Ich war 2009 Augenzeuge), unter anderem – wie sie in ihren Visionen und Botschaften erfährt – wegen der Abtreibungen, wegen des weltweiten Sexualitätsmissbrauchs und ausdrücklich auch wegen der praktizierten gleichgeschlechtlichen Sexualität. (Übrigens, Papst Benedikt XVI. sagte Anfang April 2010 wörtlich: „Ich bin Naju wohlgesinnt.“) Selbst wenn man nicht an Naju glaubt, so möge man sich doch den Aussagen der Bibel stellen.
Wenn wir die Bibel nicht mehr als Wort bzw. Richtschnur Gottes anerkennen wollen (oder nur die süssen Rosinen rauspicken), dann gilt: Christliches Liechtenstein ade und „humanistisches“ Liechtenstein ahoi. Dann nämlich schneidern wir uns opportunistisch unsere Gesetze auf einer zweifelhaften, schwammigen „humanistischen“ Basis. „Humanistischer“ Dominoeffekt inklusive. Und irgendwann, so meine persönliche Ansicht, müssen wir dafür gerade stehen.

14. Dez. 2010

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Partnerschaftsgesetz nein, Toleranz ja (Teil 2)

„Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ – so lautet der Titel einer 2003 von Kardinal Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., verfassten Schrift. Papst Johannes Paul II. höchst persönlich ordnete ihre Veröffentlichung an. Unter anderem kommt darin zum Ausdruck, dass die kath. Kirche homosexuelle Menschen keineswegs ablehnt, sich jedoch klar gegen homosexuelle Lebensgemeinschaften ausspricht. Hier ein Auszug:

„Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft.“ –

Insbesondere werden dabei auch die Politiker angesprochen: „Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist. Wenn sie mit Gesetzesvorlagen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften konfrontiert werden, sind folgende ethische Anweisungen zu beachten. Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.“ –

Nochmals: Zu werten oder mich als Richter aufzuspielen ist nicht meine Absicht und steht mir nicht zu. Doch sei es erlaubt, hier meine Anti-Partnerschaftsgesetz-Meinung darzulegen; sie ist keineswegs gleichzusetzen mit einem Mangel an Respekt gegenüber Homosexuellen. –
Ich hoffe, dass das „Werte-Rückgrat“ unserer Politiker stärker ist als der Drang, sich (vom Volk, von Kollegen und „externen Experten“) auf die Schultern klopfen zu lassen.

22. 12. 2010

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Papst und Partnerschaftsgesetz

Der Papst ist gemäss katholischem Glauben eine auf Fels gebaute ethische Instanz. Papst Benedikt XVI. bringt als bescheidener, tiefgläubiger, hochintelligenter Mensch ausgezeichnete Voraussetzungen für sein Amt als Stellvertreter Christi mit. („Stellvertreter Christi“ – ein Begriff, der uns vielleicht zum Denken anzuregen vermag bezüglich der bedeutungsvollen Funktion des Papstes; vgl. Matth. 16,18: „Du bist Petrus [=1. Papst], und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen…“). Ivo Bizozerra, Historiker und Papsttum-Forscher, weist bei der Beurteilung des vom Papst neu verlegten Buches „Licht der Welt“ in einer der Landeszeitungen (15. 12. 2010) darauf hin, dass Benedikt XVI. „grosse Souveränität im Umgang mit den relevanten Fragen der Zeit“ zeigt. –
Der Papst beruft sich in seiner mehrseitigen Stellungnahme bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaft (2003) klar auf die Bibel und bezieht sich auf die entsprechenden Bibelstellen; er stützt sich unter anderem auf, so wörtlich, das „Urteil der Heiligen Schrift“ – die Bibel bleibt also fixer Bezugspunkt (Kap. I). Gleichzeitig unterwirft er die Thematik einer umfassenden Analyse und fordert Respekt vor Homosexuellen. – Unter anderem heisst es in der Stellungnahme des Papstes, dass „alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben“ (Kap. IV). Dass ein Papst (umso mehr bei einem so heiklen Thema) nicht leichtfertig und unüberlegt derartige Aufrufe startet oder ein übereiltes Urteil fällt, versteht sich von selbst. – Weder habe ich das Pulver erfunden, noch ist mir im Unterschied zu unseren Parlamentariern politisches Talent gegeben, noch möchte ich mich hier zum Richter aufspielen, jedoch sei mir die folgende Bemerkung erlaubt: Ich bezweifle, dass wir ethischer und weitsichtiger entscheiden als der sich auf die Bibel stützende Papst, welcher gemäss katholischem Glauben die starke Unterstützung des Hl. Geistes geniesst. –
Warum wohl stellt sich generell ein Papst als Stellvertreter Christi gegen eine Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare? Wohl kaum aus negativer Einstellung gegenüber homosexuellen Menschen. Wohl kaum in der Annahme, sie seien zu keiner gegenseitigen Liebe fähig. Wohl kaum, weil er sie diskriminieren und ihnen schaden möchte. Wohl kaum, weil es ihm an Toleranz fehlt. Sondern – davon bin ich überzeugt – aus edelsten Überlegungen und unter Berufung auf die Bibel. Der Papst – heuchlerisch, intolerant, diskriminierend? Man darf sich fragen, in wessen Auge sich der Balken befindet.

25./26. Mai 2011

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Partnerschaftsgesetz: Rolltreppe zur Kinderadoption (Teil 1)

Wie bekommt man die ganze Hand? Indem man zuallererst um nur einen einzigen Finger bittet (und dabei betont, nur diesen einen zu wollen,) und später schrittweise in aller Selbstverständlichkeit nach dem übrigen verlangt. In anderen Worten: Einem Partnerschaftsgesetz grinst erwartungsvoll die Kinderadoption durch homosexuelle Paare entgegen. Also Partnerschaftsgesetz als Rolltreppe zur Adoption. (Dies können Regierung bzw. flay keineswegs ausschliessen, obwohl sie eine solche Kopplung zum jetzigen Zeitpunkt reinen Gewissens verneinen.) Wie ungut eine solche Adoption für ein Kind sein kann, wissen die Experten.

Die renommierte Neue Zürcher Zeitung führt uns eindrücklich vor Augen, wie die Sache in der Schweiz ablief: Im Gesetz über die registrierte Partnerschaft, welches das Schweizer Volk im Jahr 2005 annahm (58% Ja), wurde gemäss NZZ „explizit ausgeschlossen“, dass Lesben und Schwule Kinder adoptieren können sollen. Aber: „Schon damals freilich war klar, dass die höchst umstrittene Frage nur verschoben war. Die Adoption wurde aus taktischen Gründen ausgeklammert, um die Vorlage an der Urne nicht zu gefährden“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). – Potzblitz! (Sinnvoll, sich darüber ein paar Gedanken zu machen…) Partnerschaftsgesetz als Mogelpackung?

Die NZZ fährt weiter: „Der Gesetzgeber habe mit dem Adoptionsverbot ‚sehenden Auges’ ein Problem in Kauf genommen», sagt Schöbi [Zivilrecht-Verantwortlicher im Bundesamt für Justiz]: «Es war immer klar, dass das [Adoption] irgendwann aufs Tapet kommt.» Entweder wegen einer Klage gegen die Schweiz. Oder weil es vorher politisch aufgegriffen wird.“ (Also naiv zu glauben, in Liechtenstein würde mit dem Partnerschaftsgesetz Ruhe einkehren.) Die NZZ hatte recht: Durch die Annahme des Partnerschaftsgesetzes wurde bzw. wird in der Schweiz der Druck Richtung Kinderadoption durch gleichgeschlechtliche Paare nämlich immer massiver. Ein aktuelles Beispiel: Rund 1500 demonstrierten auf dem Bundesplatz in Bern; Daniela Oertle, eine der Organisatorinnen der Kundgebung fordert: „ ‚Es ist nun an der Politik, sich der Frage [der Kinderadoption] anzunehmen’ … Im Parlament seien bereits Vorstösse eingereicht. Diese verlangten, dass Personen in eingetragener Partnerschaft die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen“ (derbund.ch, 7. 5. 2011). Auch verwundert nicht: „FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber hält es für «durchaus möglich», dass im Parlament eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung [Kinderadoption] zustande kommt“ (tagesanzeiger.ch, 7. 5. 2011).

Bereits mehr als zehn europäische Staaten gestatten homosexuellen Paaren
die Adoption von Kindern (Ibid.). Ich hoffe, Liechtenstein ist sich bewusst, wohin der Wind bläst und was ein „Ja“ zum Partnerschaftsgesetz letztlich alles nach sich ziehen würde.

28. Mai 2011

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Partnerschaftsgesetz: Rolltreppe zur Kinderadoption (Teil 2)

„Kardinal Christoph Schönborn spricht von ‚unabsehbaren Folgen für die ganze Gesellschaft’, sollte der [österreichische] Gesetzesentwurf über die ‚Eingetragene Partnerschaft’ für homosexuelle Paare im Parlament beschlossen werden“ (diepresse.com, 13. 11. 2009). Alles Unsinn?

In seiner Ansprache zum Festtag der Heiligen Familie warnte D. F. González, der Bischof der spanischen Stadt Córdoba, „die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) strebe an, … den Anteil Homosexueller an der Weltbevölkerung auf 50 Prozent zu erhöhen. Dies habe er kürzlich von Kardinal Ennio Antonelli, dem ‚Familienminister’ des Vatikans, erfahren“ (Zeitung derstandard.at, 3. 1. 2011). Dasselbe berichten die Süddeutsche Zeitung (sueddeutsche.de, 3. 1. 2011) und „Die Welt“ (welt.de, 4. 1. 2011). Verrückt oder aber hochinteressant? Natürlich können wir solche – schrägen – Aussagen nicht beurteilen; doch mag man sich die Frage stellen, warum zwei so wichtige Geistliche derartige Behauptungen in den Raum stellen.
In der Stellungnahme des Papstes (2003) heisst es, dass „alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben“ (Kap. IV) [Vergleiche auch seine Äusserung vom 1. 2. 2010]. Der Papst stützt sich dabei auf, so wörtlich, das „Urteil der Heiligen Schrift“ – die Bibel bleibt also fixer Bezugspunkt (Kap. I). Als Katholik/in zu ignorieren? Übrigens, ist es nicht etwas gar zu „eindimensional“, dem Papst bzw. allen Gegnern des Partnerschaftsgesetzes die Labels „intolerant“, „diskriminierend“ bzw. „homophob“ aufzudrücken? Und selbst wer sich nicht auf Bibel bzw. Papst berufen will, wird wohl kaum die Augen vor fixen Tatsachen verschliessen können: Auf ein Homo-Partnerschaftsgesetz folgten in zahlreichen Ländern sehr bald massive Forderungen nach Kinderadoption. Wer „A“ gewährt, von dem wird (nach kurzer Zeit) in aller Selbstverständlichkeit auch „B“ gefordert werden; und zwar mit der Argumentation, endlich sei die Zeit reif für „B“. Beweis Schweiz: „… Jetzt aber, nach dem jüngsten Urteil des Strassburger Gerichts [Man staune!] und zweieinhalb Jahre nach der Abstimmung [zum Partnerschaftsgesetz], sei «die Zeit reif, um auf unsere Forderung [Kinderadoption durch homosexuelle Paare] zurückzukommen», sagt Röösli [Präsidentin der Lesben-Organisation Schweiz (LOS)]“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). –
Die „Schrittchen-für-Schrittchen-Taktik“ scheint zu fruchten: Bereits mehr als zehn europäische Staaten gestatten mittlerweile Homo-Paaren die Adoption von Kindern. – Wer Nein zum Partnerschaftsgesetz in Liechtenstein sagt, verhindert so bei uns den Dammbruch Richtung Kinderadoption. (Notabene: Ein „Nein“-Votum per se ist nicht als Zeichen der Intoleranz gegenüber Homosexuellen zu werten.)

3./4. Juni 2011

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Blinder Marsch (u. a.) zur Kinderadoption

Die krassen Konsequenzen des Partnerschaftsgesetzes zu ignorieren oder herunterzuspielen ist schlichtweg verantwortungslos. Krasse Konsequenzen? Es wurde gar von „unabsehbaren Folgen für die ganze Gesellschaft gesprochen“ (diepresse.com, 13. 11. 2009). Übertrieben? Meines Erachtens nein. Man beschäftige sich bitte zuerst mit der Materie, bevor man sich ein Urteil erlaube.
Wird das Homo-Partnerschaftsgesetz eingeführt, ist der Damm (u. a.) Richtung Adoption durch homosexuelle Paare gebrochen. Irreparabel. Und der Dominoeffekt in verschiedenste Richtungen lacht sich ins Fäustchen (Siehe Ausland). Szenario: Nach einer gewissen Zeitspanne nach Annahme des Partnerschaftsgesetzes sagt man dann, mit Blick aufs Ausland: „Jetzt ist die Zeit reif für ein Gesetz, das homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern erlaubt.“ (Übrigens, Peter Hiltis kürzliche Behauptung, eine Adoption schleiche sich sicher „nicht so schnell“ ein, ist alles andere als beruhigend.) Und wieder wird dann die Propagandatrommel gerührt. Man stützt sich auf „Studien“, welche beweisen sollen, dass das Wohl der Kinder, die von Homo-Paaren adoptiert werden, garantiert sei. Human Rights Watch (New York) meldet sich dann erneut. Ebenfalls Liechtensteins Stabstelle für Chancengleichheit (SCG).
Dann beurteilen Gerichte das geltende Verbot von Adoptionen durch Homosexuelle als nicht akzeptabel („Diskriminierung“, „Menschenwürde“). Man organisiert Pro-Adoptions-Kundgebungen. Prominente aus dem In- und Ausland bestätigen dann, dass die Einführung eines Adoptionsgesetzes für homosexuelle Paare einen wichtigen Schritt für Liechtenstein bedeute. Die Kirche hat Einwände (zum Glück) – zum Wohl von Kind und traditioneller Familie. Danach verweist man auf die stattliche Anzahl Länder, welche die Kinderadoption durch homosexuelle Paare bereits erlauben; man nennt sie fortschrittlich und Vorbilder der Toleranz. Die Gegner der Kinderadoption durch homosexuelle Paare nennt man „mittelalterlich“, „ultrakonservativ“, „homophob“, „intolerant“, „diskriminierend“. Man argumentiert, man sei ja schliesslich schon im 21. Jahrhundert. Es sei Zeit für neue Familienformen. Man verweist dann auf die „humanistischen“ Grundsätze der „Toleranz“ und „Gleichberechtigung“ („Agenda 2020“). Und bald begrüsst man dann die erste Adoption durch homosexuelle Paare. Und tritt dabei die Rechte des Kindes auf Mama und Papa mit Füssen. (Klar, die Adoption ist nur ein Aspekt der ganzen Sache; jedoch ein sehr wichtiger und konkreter.) –

Und schliesslich, Schritt für Schritt: Homo-Ehen, erlaubte „Express-Scheidungen“ für Homo- bzw. Heteropaare, Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für lesbische Paare, Leihmütter für schwule Paare. Et cetera auf der Basis einer „humanistischen“, nicht-christlichen Agenda 2020. Liechtenstein, bitte wache auf. Partnerschaftsgesetz Nein.

4. Juni 2011

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Dammbruch (u. a.) Richtung Kinderadoption (Teil 1)

Wer Nein zum Partnerschaftsgesetz in Liechtenstein sagt, sagt auch Nein zu einem Dammbruch (unter anderem) Richtung Kinderadoption durch homosexuelle Paare. Meines Erachtens verantwortungslos, wenn man Tatsachen ignoriert oder herunterspielt. Blind und verantwortungslos, wenn man ignoriert, dass im Ausland auf die Annahme des Partnerschaftsgesetzes Massives nachfolgte bzw. immer noch nachfolgt – kein Ende in Sicht („Dominoeffekt“). Folgende Fakten (Ausschnitte aus nicht-liechtensteinischen Zeitungen, in chronologischer Reihenfolge) sprechen für sich. Und zeigen: Nach einer Annahme des Partnerschaftsgesetzes ist es letztlich nur noch eine Frage der Zeit bis (u. a.) die Adoption durch homosexuelle Paare mit dem Auge zwinkert. Man bilde sich seine eigene Meinung:
1. „Die Adoption wurde aus taktischen Gründen ausgeklammert, um die Vorlage an der Urne nicht zu gefährden“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). –
2. „Adoption durch Schwule und Lesben wird wieder zum politischen Thema … Urteil des Strassburger Menschenrechtsgerichts hat Konsequenzen für die Schweiz …“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). –
3. „…Jetzt aber, nach dem jüngsten Urteil des Strassburger Gerichts und zweieinhalb Jahre nach der Abstimmung, sei «die Zeit reif, um auf unsere Forderung [Adoption] zurückzukommen», sagt Röösli“, Präsidentin der Lesben-Organisation Schweiz (nzz.ch, 27. 1. 2008). –
4. „Homosexuelle in registrierter Partnerschaft dürfen bisher keine Kinder adoptieren. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichts für Menschenrechte wollen SP und FDP dieses Adoptionsverbot überprüfen“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). –
5. „Homosexuelle fordern Recht auf Adoption … Mit einer Petition fordern sie die diesbezügliche Gleichstellung mit Ehepaaren“ (20min.ch, 03. 6. 2009). –
6. „Streit um Adoptionsrecht … In ihrer neuen Rolle als Präses der Synode der Evangelischen Kirchen in Deutschland forderte Katrin Göring-Eckhard ein volles Adoptionsrecht für Homosexuelle“ (tagesspiegel.de, 7. 6. 2009). –
7. „Der Streit um ein volles Adoptionsrecht für Schwule und Lesben ist neu entfacht … Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte schon vor längerem angekündigt, Möglichkeiten für ein gemeinsames Adoptionsrecht von homosexuellen Paaren neu auszuloten“ (welt.de, 7. 6. 2009). –
8. „Zypries [Bundesjustizministerin] fordert Adoptionsrecht für Homosexuelle … Zypries forderte, Deutschland müsse das europäische Adoptionsübereinkommen anwenden, das Adoptionen durch homosexuelle Paare möglich macht“ (welt.de, 23. 7. 2009). –
9. „Die Vorstellung, dass künftig beide Partner(innen) gemeinsam adoptieren können sollen, hat nun eine rege politische Debatte ausgelöst“ (sueddeutsche.de, 29. 7. 2009). –
10. „Kinder brauchen keine Hetero-Eltern“ (zeit.de, 29. 7. 2009). –
Partnerschaftsgesetz Nein; zum Wohl von Familie und Kind.

7. Juni 2011

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Dammbruch (u. a.) Richtung Kinderadoption (Teil 2)

Im Schweizer Partnerschaftsgesetz wurde die Adoption durch Homo-Paare zwar ausdrücklich ausgeschlossen. Doch schon von Anfang an hatten viele diesbezüglich ihre Bedenken: “Die Gegner [des Partnerschaftsgesetzes] sind überzeugt, die Adoption von Kindern sei die wahre Absicht der Homosexuellen” (tagesschau.sf.tv, 5. 6. 2005). Tatsache ist: Sehr bald nach Annahme des Partnerschaftsgesetzes folgten in der Schweiz massive Forderungen nach Kinderadoption durch homosexuelle Paare: Via Initiative, Motion, Petition, Demonstration, Klage (u.a. beim Strassburger Menschenrechtsgericht) – bis heute kein Ende in Sicht. Eine Petition beispielsweise folgte bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. (Also alles andere als erst Generationen später!) Mit einem Nein zum Partnerschaftsgesetz hätte man rechtzeitig einen Riegel schieben können. Welche Lehre können wir für uns daraus ziehen? Verantwortungslos wäre es, wenn wir keine Lehre daraus ziehen und blind einer Mainstream-Propagandatrommel folgen. Verantwortungslos, wenn das liechtensteinische Stimmvolk etwa den ‘Fall Schweiz’ oder ähnliche Entwicklungen in anderen Länderen ignoriert. Diese zeigen: Eine Annahme des Partnerschaftsgesetzes kommt einem irreparablen Dammbruch (u. a.) Richtung Adoption gleich. Doch jeder bilde sich seine eigene Meinung:
1. „Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat das Recht von Homosexuellen gestärkt, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren“ (sueddeutsche.de, 25. 8. 2009). –
2. „Der österreichische „Bundespräsident Heinz Fischer spricht sich für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften am Standesamt und gegen das Adoptionsverbot für Homosexuelle aus“ (diepresse.com, 28. 1. 2010). –
3. „Das für sie [homosexuelle Paare] geltende Verbot einer gemeinschaftlichen Adoption eines Kindes lässt sich verfassungsrechtlich nicht aufrechterhalten. Laut eines Gutachtens ist eine umfassende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner in allen Rechtsgebieten erforderlich“ (Frankfurter Allgemeine, faz.net, 16. 2. 2010). –
4. „Das Adoptionsverbot für homosexuelle Lebenspartnerschaften ist nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verfassungswidrig. … Ein Verweis auf den besonderen Schutz der Ehe durch das Grundgesetz genüge nicht, um schwulen und lesbischen Paaren die gemeinsame Adoption eines Kindes zu verwehren. … Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Beschwerde gegen das Adoptionsverbot anhängig“ (welt.de, 17.02.2010). –
5. „Adoptionsrecht für Homo-Paare … Die Liberalen (FDP) wollen das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare vereinfachen“ (n-tv.de, 29. 5. 2010). –
Im 3. Teil werden weitere, sogar noch aktuellere Tatsachen folgen. Partnerschaftsgesetz: Nein; zum Wohl von Kind und Familie. Und trotzdem Respekt gegenüber Homosexuellen.

11. Juni 2011

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Dammbruch (u. a.) Richtung Kinderadoption (Teil 3)

Partnerschaftsgesetz und (aktuelle) krasse Konsequenzen:
1. „Homosexuelle Paare sollen in der Schweiz gemeinsam Kinder adoptieren können … Eine Petition mit 19'380 Unterschriften verlangt eine bessere Stellung dieser Familien“ (nzz.ch, 16. 6. 2010).
2. „Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hält es für verfassungswidrig, dass Homosexuelle ein Adoptivkind ihres Lebenspartners nicht ebenfalls adoptieren dürfen und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt“ (welt.de, 27.01.2011).
3. „Letztes Jahr wurde dem Parlament eine Petition übergeben, welche die Aufhebung des Adoptionsverbots für Personen in eingetragenen Partnerschaften fordert. Gleichzeitig reichte die Grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber eine Petition ein, um das Adoptionsverbot aufzulösen. SP-Nationalrat Mario Fehr setzte sich mit seiner Motion für eine Stiefkinderregelung ein“ (aargauerzeitung.ch, 5. 4. 2011).
4. “Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren … die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses Verbots wegen Verfassungswidrigkeit beantragt, meldete das Rechtskomitee LAMBDA (RKL)“ (queernews.at, 14. 4. 2011).
5. „Mit dem Gang vor das Bundesgericht und notfalls nach Strassburg [Europäischer Menschengerichtshof] wollen zwei homosexuelle Frauen das [d. h. ihr Fall des Verbots der Stiefkindadoption] ändern“ (tagesanzeiger.ch, 27. 4. 2011).
6. Abgeblitzt ist die Erzdiözese von Leeds (GB) mit ihrem Versuch, die Kinderadoption zu verhindern (gayösterreich.at, 28. 4. 2011).
7. „ … Copur [Anwältin eines lesbischen Paares] will das Urteil «definitiv» nach Strassburg [Europäischer Menschengerichtshof] weiterziehen“ (tagesanzeiger.ch, 5. 5. 2011).
8. „Seit es diese gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gibt, die eingetragenen, wurde ja auch in Deutschland schon viel prozessiert über die Gleichbehandlung“ (tagesschau.de, 10. 5. 2011).
9. „FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber hält es für «durchaus möglich», dass im Parlament eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung [Kinderadoption] zustande kommt“ (tagesanzeiger.ch, 7. 5. 2011).
10. Verantwortliche einer Demonstration in Bern: „ ‚Es ist nun an der Politik, sich der Frage [der Kinderadoption] anzunehmen’ … Im Parlament seien bereits Vorstösse eingereicht. Diese verlangten, dass Personen in eingetragener Partnerschaft die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen“ (derbund.ch, 7. 5. 2011).
11. „Zwei Motionen [bezüglich Adoption] sind im Parlament hängig“ (tagesanzeiger.ch, 7. 5. 2011). –
Deshalb: „Nein“ zum Partnerschaftsgesetz, zum Wohl von Familie und Kind; und somit auch „Nein“ zum Dominoeffekt. Und trotzdem Toleranz gegenüber Homosexuellen.

15. /16. Juni 2011

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Partnerschaftsgesetz: Nein

Blind und verantwortungslos, wenn wir die krassen Konsequenzen nach Annahme des Partnerschaftsgesetzes im Ausland ignorieren und für uns keine Lehre daraus ziehen. Beispielsweise gewähren mittlerweile schon über zehn europäische Länder homosexuellen Paaren das Adoptionsrecht. In Deutschland etwa dauerte es nach Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes nur gerade vier Jahre bis die Stiefkindadoption durch Homo-Paare Einzug hielt. Hier ein paar „Dammbruch-Beispiele“ zur Illustration (Liste unvollständig):
Dänemark: Partnerschaftsgesetz 1989, Stiefkindadoption durch Homo-Paare 1999, Adoption nichtleiblicher Kinder durch Homo-Paare 2009. Norwegen: Partnerschaftsgesetz 1993, Stiefkindadoption durch Homo-Paare 2001, Homo-Ehe und auch Adoption nichtleiblicher Kinder durch Homo-Paare 2008. Schweden: Partnerschaftsgesetz 1995, Adoption nichtleiblicher Kinder durch Homo-Paare 2002, Homo-Ehe 2009. Island: Partnerschaftsgesetz 1996, Stiefkindadoption durch Homo-Paare 1996, Adoption nichtleiblicher Kinder durch Homo-Paare 2006. Niederlande: Partnerschaftsgesetz 1998, Homo-Ehe und Adoption durch Homo-Paare 2001. Spanien: Partnerschaftsgesetz 1998, Homo-Ehe und auch Adoption durch Homo-Paare 2005. Deutschland: Partnerschaftsgesetz 2001, Stiefkindadoption durch Homo-Paare 2005.
Auf die Frage hin, ob man als Land beispielsweise bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaft hinter anderen „zurückbleiben“ könne, antwortete der österreichische Kardinal Schönborn treffend: „Nicht deshalb, weil andere [Länder] in eine falsche Richtung gehen, müssen wir auch in eine falsche Richtung gehen“ (kathtube.com, 1. 3. 2008).

Zu bedenken: „Seit es diese gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gibt, die eingetragenen, wurde ja auch in Deutschland schon viel prozessiert über die Gleichbehandlung“ (tagesschau.de, 10. 5. 2011). Und noch etwas: Wer waren die Gegner des Partnerschaftsgesetzes in der Schweiz? “… sieben Kantone votierten dagegen: Ein Nein resultierte in den katholischen Kantonen Jura, Wallis, Tessin, Uri, Schwyz und Appenzell Innerrhoden, sowie im Kanton Thurgau … insbesondere katholische Kantone der Deutschschweiz sprachen sich gegen das [Partnerschafts-]Gesetz aus …” (Tagesschau.sf.tv, 5. 6. 2005). Und wie wird das mehrheitlich katholische Liechtenstein entscheiden? Eine Bemerkung diesbezüglich verkneif’ ich mir.

14. Juni 2012

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

„Veto-Riegel“ macht Sinn

Dank dem Vetorecht des Fürsten (auch nach Volksabstimmungen) minimalisiert sich die Wahrscheinlichkeit, dass gewisse hochgiftige Entwicklungen in Liechtenstein Einzug halten. Beispielsweise aktive „Sterbehilfe“, krasse Genmanipulationen, Legalisierung von Inzest, Kinderadoption durch Homo-Paare, Abtreibung, „Folter zur Terrorbekämpfung“, Todesstrafe etc.

Parlament und Regierung hingegen unterliegen (mehr als das gläubige Fürstenhaus) der Gefahr, unschönen, scheinbar sinnvollen, aalglatt verdrehten Forderungen nachzugeben (Begründungen: a) man sei „ja schon im 21. Jahrhundert“ b) die umliegenden Länder hätten dies und das ja bereits eingeführt c) „Humanismus“ etc.)
Konkretes Beispiel: Dank Fürst ist etwa die höchst fragwürdige Kindsadoption durch Homo-Paare in Liechtenstein glücklicherweise kein Thema. Und ohne Fürst, also ohne fürstlich-ethischen „Veto-Riegel“? Vielleicht würde die Sache dann bei uns so ablaufen wie in der Schweiz – man urteile selbst:

Schritt 1: Der Bundesrat spricht sich vor der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz klar gegen eine Stiefkindsadoption durch Homo-Paare aus.
Schritt 2: Das Homo-Partnerschaftsgesetz wird (nicht zuletzt aufgrund dieser Zusicherung) angenommen.

Schritt 3: Nach einer gewissen Zeit wirft der Bundesrat seine bisherige Haltung (zur Bestürzung vieler) über Bord und fordert, es sei an der Zeit, das Stiefkind-Adoptionsrecht für homosexuelle Paare einzuführen!

Hierzu die Zeitungsbelege: Zu Schritt 1: In der Schweizer Gesetzesvorlage über die registrierte Partnerschaft, wurde gemäss NZZ „explizit ausgeschlossen“, dass Lesben und Schwule Kinder adoptieren können sollen. „Die Adoption wurde aus taktischen Gründen ausgeklammert, um die Vorlage an der Urne nicht zu gefährden“ (nzz.ch, 27. 1. 2008). „Der Bundesrat hatte sich [damals bei der Beratung zum Partnerschaftsgesesetz] … deutlich gegen die Adoption von Stiefkindern ausgesprochen“ (20min.ch, Jessica Pfister, 23. Februar 2012). Zu Schritt 2: Das Gesetz wurde dann auf Basis dieser Zusicherung zu 58% angenommen. Gemäss CVP-Nationalrätin R. Humbel hat das Partnerschaftsgesetz damals „nicht zuletzt aufgrund des Adoptionsverbots eine Mehrheit erzielt“ (20min.ch, J. Pf., 23. 2. 2012).

Zu Schritt 3: Ein paar Jährchen nach Annahme des Partnerschaftsgesetzes fordert der Schweizer Bundesrat jetzt (2012) die Stiefkindsadoption durch Homo-Paare! Er schreibt wörtlich, es sei „angebracht, die Stiefkindsadoption für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen“ (20min.ch, J. Pf., 23. 2. 2012). Dieser Richtungswechsel verärgert viele Schweizer: „… Damit ändert die Regierung ihre Meinung – und erntet harsche Kritik… Vertreter mehrerer Parteien werfen dem Bundesrat nun Wortbruch vor… Der Vorwurf an den Bundesrat ist nachvollziehbar“ (20min.ch, J. Pf., 23. 2. 2012). –

Man darf sich fragen: Was zählen Versprechen in der Politik? Unser Fürstenhaus ist vertrauenswürdig. „Nein“ zur Initiative.

19. Juni 2012

(Abstimmung zum Homo-Partnerschaftsgesetz: am 17./19. Juni 2011)

Fürstlich-ethischer Vetoriegel macht Sinn (Teil 2)

Herr Daniel F. Seger spricht in Zusammenhang mit meinem Leserbrief von „Falschaussagen“. Dazu ein paar Bemerkungen meinerseits.

Punkt 1: Herr Seger schreibt etwa: „Seiner Ansicht nach sind die Landtagsabgeordneten und auch die Regierungsmitglieder fehlbar. Der Fürst bzw. sein Stellvertreter nicht.“ Antwort: Da wurde mir eine Aussage (gewiss ohne üble Absicht) leicht verdreht, denn mit keinem Wort sprach ich von einer Unfehlbarkeit des Fürsten. Schön, dass auch ein Fürst irren darf. Siehe die entsprechenden zwei Stellen in meinem Leserbrief: a)„Parlament und Regierung hingegen unterliegen (mehr als das gläubige Fürstenhaus) der Gefahr, unschönen, scheinbar sinnvollen, aalglatt verdrehten Forderungen nachzugeben.“ Die Formulierung „mehr als das gläubige Fürstenhaus“ zeigt, dass ich freilich nicht von einer Unfehlbarkeit des Fürstenhauses ausgehe; zentral ist das Wort „mehr“. b) „Dank des Vetorechts des Fürsten (auch nach Volksabstimmungen) minimalisiert sich die Wahrscheinlichkeit, dass gewisse hochgiftige Entwicklungen in Liechtenstein Einzug halten. Etwa aktive Sterbehilfe, krasse Genmanipulationen …“ Die Formulierung „minimalisiert sich die Wahrscheinlichkeit …“, drückt ebenfalls meine Meinung aus, dass das Fürstenhaus zwar ethisch stark verankert ist, aber eben nicht unfehlbar ist. Zentral ist das Wort „minimalisiert“.

Punkt 2: Herr Seger kritisiert: „Es war nicht der Fürst, der dafür gesorgt hat, dass die Adoption von Kindern im Partnerschaftsgesetz keinen Einzug hielt. Eine solche Forderung gab es in Liechtenstein nicht, weder von den Vereinen, der Regierung noch vom Landtag.“ Antwort: Herr Seger bezieht sich hierbei wohl auf meine Aussage, dank Fürst sei die Kindsadoption durch Homo-Paare in Liechtenstein kein politisches Thema. Diese meine Aussage bezog sich nicht auf die vergangenen politischen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Partnerschaftsgesetz: Ich habe nie behauptet, dass in Liechtenstein bis zum jetzigen Zeitpunkt irgendwelche Forderungen nach Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare bestünden.

Ich erwähnte, dass ohne fürstliches Veto, so wörtlich, „die Sache dann bei uns so ablaufen“ könnte wie in der Schweiz. Das Wort „dann“ zeigt, dass ich mit besagter Aussage die Zukunft im Auge hatte: Eine künftige Forderung nach Kindsadoption durch Homo-Paare in Liechtenstein könne nicht ausgeschlossen werden. (Eine solche höchst fragwürdige Forderung – von Seiten des Bundesrats – besteht in der Schweiz seit 2012).

Diese meine kritische Einstellung zum Thema hat nichts mit Homophobie zu tun; es geht hier um die Rechte des Kindes auf Mama und Papa. Unser Fürst ist alles andere als ein gefährliches diktatorisches Monster. Das Fürstenveto schützt die Rechte der Schwächeren. Nein zur aktuellen ddsz-Initiative.

26. August 2017

Nein zu Kindsadoption durch Homo-Paare

Zu hoffen, dass das Fürstenhaus im Falle eines Vorstosses bezüglich Kindsadoption durch homosexuelle Paare via Veto den Riegel schieben würde. Im Neujahrsgespräch auf Radio L im Januar 2016 hatte sich unser Fürst Hans Adam für ein Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Respekt. Auch Prinz Alois hält eine solche Kindsadoption durch Homo-Paare gemäss seiner Aussage vom 10. August 2017 für „sehr problematisch“. Genauso Respekt.

Ein guter und weiser Staatsmann macht sich nämlich nicht zum Sklaven von Trends und Zeitgeist – sondern hat die Stabilität und das langfristige (!) Wohl der Gesellschaft im Blick. Stichwort „Weitsicht“. Genau deshalb macht die politische Macht, die unserem ehrenwerten Fürstenhaus zusteht, Sinn. „Werte sind nicht verhandelbar“ – äusserte Papst Benedikt treffend.

Die mächtigsten Propagandamedien dieser Welt führen uns hingegen in eine zerstörerische Schein-Freiheit. Das Recht des Kindes auf Mama und Papa wird von den Homo-Lobbygruppen in dieser Adoptions-Thematik mit Füssen getreten. Gerade auch unser Rechtsstaat darf solches nicht zulassen. Der rücksichtslose Egoismus (der Erwachsenen) scheint in diesen Zeiten leider keine Grenzen zu kennen: Ich, ich und nochmals ich. Man spricht andauernd von Menschenrechten – und meint damit egoistischerweise die „Rechte“ der Erwachsenen. Was ist jedoch mit den Rechten des Kindes?! Dem Kind will man jetzt unfairerweise einen gleichgeschlechtlichen Erziehungskontext aufdrücken, zu dem es niemals Ja gesagt hat!

Es kann nicht geleugnet werden, dass ein homosexuelles Papa-Duo oder ein lesbisches Mama-Duo für Verwirrung in der so zerbrechlichen Kinderseele sorgen kann: Etwa weil das Kind seine gleichgeschlechtlichen Eltern mit den Eltern der anderen Kinder vergleichen wird. Ausserdem muss man sich fragen: Was geht wohl in den Köpfen eines Kindes vor, wenn es wegen seiner homosexuellen Eltern von den Schulkameraden (etwa mit Begriffen unterhalb der Gürtellinie) gehänselt wird? Grosser Kummer – wenn nicht gar Trauma – ist da vorprogrammiert.

Zu hoffen, dass unsere Landtagsabgeordneten und unser Fürstenhaus in der Frage der Kindsadoption durch Homo-Paare Rückgrat zeigen. Mittels klarem „Nein“. Aufgrund der Rechte des Kindes auf Mama und Papa. Und zum langfristigen Wohle Liechtensteins.

28. November 2017

Diktatur der Doppelmoral

Die meisten Homosexuellen-Verbände sind sich wohl nicht bewusst, dass sie als Marionetten missbraucht werden. Als Marionetten zur (schrittweisen) Destabilisierung von Ehe und Gesellschaft. Und daher als Marionetten zum (schrittweisen) Aufbau einer kommunistischen Neuen Weltordnung – einschliesslich Weltregierung. Natürlich wird man dies als unsinnige Verschwörungstheorie abtun. Doch wird es die Zukunft beweisen. Jeder von uns hat die Freiheit, sich zu informieren und die global koordinierte Meinungsbildung kritischen Geistes zu hinterfragen. Die Frage ist, ob man diese Freiheit nutzen will…

Was provoziert, ist diese heuchlerische Doppelmoral, die mehr und mehr so manchem kritischen Bürger den Mund verbieten will. Im Falle einer (nicht selten berechtigten) Kritik an einer ausufernden Homosexuellen-Politik wird allzu oft und allzu schnell aus jeder Mücke ein Riesen-Monstrum gemacht: So wird heutzutage so manch unverschnörkeltes, ehrliches Wort gegenüber Homosexuellen bzw. gegen gewisse Exzesse der Homo-Politik ruckzuck und hinterhältig-verdrehend mit den Worten „Hatespeech“ („Hassrede“) bzw. „homophob“ („homo-feindlich“) gebrandmarkt.

In keiner Weise sollen hier echte (!) Hassrede und echte Homophobie verteidigt werden. Was jedoch erstaunt, ja schockiert: Selbst gegen eine übersteigerte Homo-Politik scheint kaum ein kritisches Wort erlaubt zu sein. Es wird mit zweierlei Mass gemessen: Die Homo-Agenda wird von oben gedeckt, während man auf andere tüchtig draufknüppeln darf: Sei es auf rechtschaffene (globalisierungskritische) Landesverteidiger („Patrioten“) oder sei es auf (konservative) Priester und (konservative) Gläubige: Sie alle darf man durch den Dreck ziehen, bespucken und verleumden: Beispiele gäb’s genug. Und dies scheint dann der Masse keinerlei Ärgernis zu sein. Da wären wir wieder beim Stichwort Medienmanipulation. Aber die Mehrheit will natürlich niemals wahrhaben, dass sie seit unzähligen Jahren komplett gehirngewaschen ist. Es lebt sich halt so bequem in der gleichgeschalteten Meinungs- und Denkspur.

Dass Respekt gegenüber Minderheiten sinnvoll ist und sich geziemt, ist logisch. Dass jetzt aber mehr und mehr ganze Gesellschaften nach deren Pfeife (bzw. nach der Pfeife von UNO, Europarat & Co.) zu tanzen haben, sollte einem zu denken geben. Und diese Aussage hat mit Intoleranz bzw. Homophobie nullkommanichts zu tun. –

Schlussfolgerung: Echte, christliche Toleranz ja. Heuchlerische, diktatorische (Schein-Menschenrechts-)Doppelmoral nein.


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